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Sie wollen einen Zuschuss für eine neue LED-Sportplatzbeleuchtung?

Ab dem 1. Januar 2019 gibt es mehr Zuschuss für Ihren Sportverein. Der Gesamtbetrag beträgt 87 Millionen Euro und der Förderprozentsatz ist höher. In diesem Artikel haben wir uns die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Stipendium angesehen. Wir haben dem Ministerium auch verschiedene Fragen gestellt, um so vollständig wie möglich zu sein. Lesen Sie hier alles…

Wie funktioniert der Erhalt der Förderung jetzt?

Derzeit kennen die meisten Sportstiftungen und -verbände den EDS. Dies ist das allgemeine nationale Förderprogramm für Sportunterkünfte mit Energieeinsparung und erneuerbaren Energien. Diese Förderregelung trat 2016 in Kraft und läuft bis 2020. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung zum 1. Januar 2019 wurde das EDS jedoch früher beendet. Bis zum 8. Dezember 2018 konnte von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden.

Sie möchten sich direkt nach dem neuen System bewerben? Das können Sie ganz einfach hier tun.

Was ist neu im Jahr 2019?

Ab dem 1. Januar 2019 können Sie nur noch die neue Förderregelung zur Förderung des Baus und Unterhalts von Sportstätten (BOSA) in Anspruch nehmen. Die EDS-Förderung läuft zum 01.01.2019 aus.

Gibt es nur einen Zuschuss zu den Materialkosten?

Nach der aktuellen EDS-Regelung werden nur die Materialkosten bezuschusst. Das bedeutet, dass Sie als Sportverein die Installationskosten immer selbst tragen müssen. Anders bei der neuen Förderregelung: Auch Installations- und Montagekosten sind förderfähig.

Was ist der Unterschied zur EDS-Förderung?

Dabei gibt es einige Unterschiede: Zunächst einmal spielt es keine Rolle mehr, ob Sie eine Stiftung oder ein Verein sind, die Förderquote ist für alle gleich. Auch die Fördersumme ist höher und der förderfähige Teil der Fördersumme wurde ausgeweitet.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderregelung für die Förderung von Bau und Unterhaltung von Sportstätten beträgt grundsätzlich 20%. Wenn Sie einen nachhaltigen Einkauf wie LED-Sportplatzbeleuchtung oder andere nachhaltige Maßnahmen tätigen, kommen zusätzlich 15% hinzu. Also insgesamt 35%.

Der Zuschuss wird für die Materialkosten und die Installationskosten gewährt. Die Förderhöhe richtet sich ebenfalls nach dem Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer. Der Förderantrag muss mindestens 5000 Euro mit maximal 2,5 Millionen Euro pro Kalenderjahr betragen.

Was ist mit aktuellen EDS-Stipendienanträgen?

EDS Grant-Anträge, die vor dem 8. Dezember 2018 über das RVO eingereicht wurden, werden wie bisher bearbeitet. Solange noch Geld im Fördertopf ist, wird ausgezahlt.

Keine Umsatzsteuerverschiebung mehr als Grundlage

Als Sportstiftung hatten Sie den Vorteil, dass die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden konnte. Leider ist dieses Formular zu Ende. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob Sie ein Verein oder eine Stiftung sind, es besteht keine Möglichkeit mehr, die Mehrwertsteuer zurückzufordern. Das bedeutet natürlich auch, dass Sportvereine und Sportstiftungen keine Mehrwertsteuer mehr auf ihre Leistungen gegenüber ihren Mitgliedern erheben müssen. Weitere Dienstleistungen fallen ebenfalls unter die Ausnahme, nämlich:

  • Dienstleistungen von Sportvereinen für Nichtmitglieder.
  • Die Bereitstellung von Sportanlagen.

Was ist der Gedanke dahinter?

Bisher nutzten größere Sportvereine eine Stiftung, um die Mehrwertsteuer auf gekaufte Waren und Dienstleistungen zurückzufordern. Dieser finanzielle Vorteil kam letztendlich dem Verein zugute, der die Sportunterkunft nutzt. Es wird auf 241 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Dieser Vorteil ist mit der Neuregelung weggefallen, sodass es keine Rolle mehr spielt, ob Ihr Verein von einer Stiftung oder einem Verein geführt wird. Staatssekretärin Wiebes informierte kürzlich das Abgeordnetenhaus über verschiedene parlamentarische Fragen.

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